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   BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21   

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https://dejure.org/2022,12269
BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21 (https://dejure.org/2022,12269)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2022 - 4 StR 282/21 (https://dejure.org/2022,12269)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 4 StR 282/21 (https://dejure.org/2022,12269)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 2 Alt 1 StGB, § 211 Abs 2 StGB
    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes: Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Tatbegehung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Sichbereiterklären zu einem Mord aufgrund auf multiplen Störungen der Sexualpräferenz beruhenden Impulskontrollstörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit bei Sichbereiterklären zu einem Mord aufgrund auf multiplen Störungen der Sexualpräferenz beruhenden Impulskontrollstörung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 539
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).

  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).

  • RG, 07.06.1929 - I 3/29

    1. Zum Begriff des "Sicherbietens" im § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).

  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21

    Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage;

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Die Nachrichten des Angeklagten werden nach prozessordnungsgemäßer Einführung im Wege förmlicher Verlesung ? die Einführung im Wege des Vorhalts ist unter den hier gegebenen Vorzeichen ungeeignet (zu den Grenzen der Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 ? 3 StR 156/21, NStZ 2022, 119) ? einer eingehenden Auslegung zu unterziehen sein, die in den schriftlichen Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen sein wird.
  • BGH, 11.05.1954 - StE 125/52
    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).
  • BGH, 18.02.2016 - AK 3/16

    Sichbereiterklären zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).
  • RG, 10.12.1925 - II 368/25

    1. Macht sich der Beihilfe (§ 49 StGB.) schuldig, wer mit dem Willen, sich einer

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).
  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes; Unterbringung in einem

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil mit Beschluss vom 17. Februar 2022 (4 StR 282/21) mit den Feststellungen auf, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Im letzteren Fall gilt dies jedenfalls dann, wenn der Erbietende als präsumtiver Täter seinen Tatentschluss unter die Bedingung der Annahme seines Erbietens stellt (s. zu diesem "echten" Erbieten in Abgrenzung zum bereits bei Kundgabe der Bereitschaft fest zur Tat Entschlossenen BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 11; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 282/21, NStZ 2022, 539 Rn. 8 mwN).
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